Kostenübernahme der Transkraniellen Pulsstimulation (TPS) durch Krankenkassen
Private Krankenversicherungen erstatten vermehrt TPS-Behandlungen
Die Transkranielle Pulsstimulation (TPS) etabliert sich zunehmend als gut begründete, additive Behandlungsmethode bei Alzheimer-Demenz. Dank expandierender Studienlage und intensiver Forschung wird dieses nicht-invasive Hirnstimulations-Verfahren, das mit niedrigenergetischen Stoßwellen arbeitet und zudem ambulant durchgeführt werden kann, in Fachkreisen der Neurologie und Psychiatrie als sichere und effektive Zusatzbehandlung diskutiert. Nachdem bereits viele tausend Patienten von der TPS profitieren konnten und die valide Datenlage zunimmt, wandelt sich auch das Bild der Kostenübernahme durch die Kassen.