Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zur Behandlung mit der Transkraniellen Pulsstimulation

Welche Voraussetzungen müssen zur TPS-Behandlung gegeben sein?

Voraussetzung für die Behandlung mit der Transkraniellen Pulsstimulation (TPS) ist die eindeutige Diagnose Morbus Alzheimer-Demenz durch eine/n Neurologin/Neurologen.

Welche Patienten-Unterlagen müssen zur Verfügung gestellt werden?

Bitte bringen Sie alle neurologischen Unterlagen, MRT/MRI-Daten (Kernspintomographie) auf einem Datenträger und/oder in gedruckter Form mit. Das MRT/MRI darf nicht älter als drei Monate sein, da nur mit aktuellen Daten optimal und korrekt behandelt werden kann. Ebenso bringen Sie sonstige medizinischen Befunde und Labordaten, die so aktuell wie möglich sein sollten, mit zur Anamnese.

Bitte beachten Sie hier die notwendigen Parameter für die MRT/MRI-Untersuchung, die Ihnen Ihre behandelnde Klinik oder Praxis vorab auch per E-Mail zukommen lassen kann:

MRT-Daten-Leitfaden

Anforderungen an die MRT-Bilder:

Generell empfehlen wir die folgenden Anforderungen an die MR-Bilder:

  • Para-sagittales MRT, T1-gewichtet, ~1mm in der Ebene Auflösung und Schichtdicke (1x1x1mm)
  • MRT-Aufnahme: Vollkopf von Stirn bis Hinterkopf und Ohr zu Ohr, idealerweise keine Aliasing-Artefakte (wrap-around)
  • Das System unterstützt typisches MR-Set (Schichten mit 230×256 Pixeln und ca. 170-180 Schichten) oder noch höhere Auflösung für diagnostische Zwecke
  • Auflösung von 1mm ist ausreichend

Wird die TPS ambulant durchgeführt und wie läuft die Therapie ab?

Ja, die Therapie wird rein ambulant durchgeführt. Sie können vor und nach der Behandlung ganz normal Ihren sonstigen Tätigkeiten nachgehen. Auch können Sie vor und nach der Behandlung essen und trinken, was Sie möchten. Den genauen Ablauf der Therapie lesen Sie im Bereich „Die TPS in der Praxis“ nach.

Welche Kontraindikationen schließen eine Behandlung mit der TPS aus?

Wie bei jeder Therapieform gibt es auch bei der TPS aus Gründen der Sicherheit für die Patient:innen folgende Ausschluss-Kriterien:

  • Blutgerinnungsstörungen
  • Thrombosen
  • Gehirntumore
  • Kortison-Therapien bis zu sechs Wochen vor der Behandlung mit der TPS
  • Metallobjekte in der Kopfregion
  • ältere Herzschrittmacher, die nicht für die TPS zugelassen sind

Bitte besprechen Sie sich im Falle von Unklarheiten oder zur Vorabsituation mit Ihrer behandelnden Klinik oder Praxis.

Wie erkenne ich die Wirksamkeit der TPS und wie viele Behandlungen wurden bisher durchgeführt?

Im medizinischen Bereich kann die Wirksamkeit sehr rasch anhand der QEEG-Daten (quantitative Elektroenzephalographie) gezeigt werden. Weitere MRT/MRI-Daten, die Ihr Neurologe/Ihre Neurologin durchführen lässt, zeigen dann in der Folge Veränderungen im Gehirn.

Auf persönlicher Ebene zeigen sich die Wirkungen der Behandlung auf direkte Weise sowohl für den Patienten / die Patientin selbst wie auch für die Angehörigen und das soziale Umfeld. In der Regel treten die ersten Verbesserungen sichtlich erkennbar ab der 2. oder 3. Behandlungseinheit auf. Ein Patient beschrieb dies (November 2020) so: „Es ist, als habe es ‚klick‘ gemacht und mir hätte jemand eine Decke vom Kopf gezogen, so dass ich wieder klarsehen kann.“

Mittlerweile (Stand Januar 2024) wurden über 60.000 Behandlungs-Sitzungen durchgeführt.

Wie lange hält der Erfolg der TPS-Therapie an?

Bei der TPS zeigen sich signifikante Steigerungen im CERAD-Test (bei CERAD handelt es sich um eine Sammlung verschiedener Demenz-Tests, mit denen der Schweregrad der Demenz beurteilt werden kann) sowie ein Abfall des Becks-Depressions-Index (ein psychologisches Testverfahren, das die Schwere depressiver Symptomatik im klinischen Bereich erfasst). Diese Steigerungen blieben gemäß Untersuchungen jedenfalls in den ersten drei Monaten nach Behandlung nahezu stabil.

In der Folge sind nur einzelne Auffrischungs-Behandlungen (auch Booster-Sitzungen genannt) von  je 1 x 30 Minuten notwendig, die in Absprache mit den behandelnden Ärzt:innen und je nach individuellen Parametern in gewissen Zeiträumen (meist alle 4-6 Wochen, mitunter aber auch in größeren Zeitintervallen) durchgeführt werden können.

Übernehmen die Krankenkassen die Kosten?

Nein, die TPS ist zwar eine klinisch zugelassene Therapie, aber sie ist noch keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sind Sie privat versichert, hängen Art und Umfang der Kostenübernahme vom jeweiligen, individuellen Versicherungsschutz des Patienten ab. Die Kosten für die Therapie werden also an den Patienten / die Patientin in Rechnung gestellt und diese können die Arztrechnung danach bei ihrer PKV einreichen. Einige PKVs übernehmen die Behandlung mit der TPS allerdings bereits teilweise oder auch zur Gänze. Bitte besprechen Sie sich hierzu mit Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihrer behandelnden Ärztin.

Die Transkranielle Pulsstimulation wird von den behandelnden Ärzt:innen in Deutschland nach GOÄ (Gebührenverordnung der Ärzte) abgerechnet. In Österreich und in der Schweiz informieren Sie sich bitte bei Ihren TPS-Anwender:innen.

Die gesamte Behandlung besteht im Kern aus einer ausführlichen Anamnese, neurologischen Tests, sechs je 30-minütigen TPS-Anwendungen und abermaligen neurologischen Tests zum Abschluss der TPS-Initial-Serie. Hinzu zur TPS  kommen können auf Wunsch bzw. bei Bedarf ergänzende therapeutische Maßnahmen durch den jeweiligen Arzt bzw. die Ärztin bei bestehenden Vorerkrankungen.

Die Gesamtkosten der initialen TPS-Therapie fallen je nach Klinik oder Praxis unterschiedlich aus. Als Richtwerte kann ein Gesamtpreis ab € 1.800,00 genannt werden. Einzelne Auffrischungstherapie-Sitzungen werden ab € 300,00 angeboten.

Bitte informieren Sie sich zu den tatsächlichen Kosten vorab bei dem behandelnden Arzt/der Ärztin Ihrer Wahl.

Häufig gestellte Fragen - Alzheimer-Demenz Deutschland

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