
G-BA sieht keinen Zusatznutzen für Lecanemab – Was bedeutet die Entscheidung für Alzheimer-Patienten?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Februar 2026 entschieden: Für den Alzheimer-Antikörper Lecanemab (Handelsname Leqembi) ist im Vergleich zur bisherigen Standardtherapie bei Alzheimer kein belegter Zusatznutzen nachweisbar.
Damit folgt das oberste Beschlussgremium der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland der vorangegangenen Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Entscheidung bildet nun die Grundlage für Preisverhandlungen zwischen dem japanischen Hersteller Eisai und dem GKV-Spitzenverband.
Kein Zusatznutzen von Lecanemab: Worum geht es konkret?
Lecanemab ist seit September 2025 in Deutschland verfügbar und richtet sich gegen Amyloid-Ablagerungen im Gehirn – einen vermuteten pathologischen Mechanismus der Alzheimer-Erkrankung. Doch laut G-BA zeigen die vorgelegten Studiendaten keinen relevanten Vorteil gegenüber der bisherigen Standardtherapie. Weder bei kognitiven Symptomen noch bei Lebensqualität oder Sterblichkeit ließen sich überzeugende Unterschiede feststellen.
Brisant ist vor allem der Preis: Eine einjährige Behandlung mit Lecanemab kostet aktuell mehr als 38.000 Euro – pro Patient, wohlgemerkt. Zum Vergleich: Symptomatisch wirksame Cholinesterasehemmer liegen bei etwa 200 bis 400 Euro jährlich.
Mit dem Beschluss des G-BA ist die Verordnungsfähigkeit von Lecanemab formal nicht eingeschränkt. Entscheidend ist nun jedoch der nächste Schritt: Die gesetzlichen Krankenkassen müssen jetzt in Preisverhandlungen mit dem Hersteller Eisai eintreten. Grundlage ist die Bewertung, dass kein belegter Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardtherapie vorliegt, das Präparat Leqembi mit dem Antikörper-Wirkstoff Lecanemab jedoch rund hundertmal teurer ist als die Standardmedikamente. Damit ist höchst fraglich, ob der Hersteller von diesem Sockel so weit hinuntersteigt, dass die Kassen die Kosten übernehmen würden.
Ernüchterung statt Durchbruch: Der Weg zur wirksamen Alzheimer-Therapie bleibt – im doppelten Sinne – steinig
In Fachkreisen galten die neuen Amyloid-Antikörper lange als möglicher Wendepunkt in der Alzheimer-Therapie. Erstmals greift ein Medikament direkt in einen vermuteten Krankheitsmechanismus ein.
Doch die Realität bleibt komplex: Die Effekte beschränken sich lediglich auf eine geringe Verzögerung des Krankheitsverlaufs in sehr frühen Stadien und zeigen nur statistische Effekte, die Patienten selbst spüren nichts – und dies bei gleichzeitig erheblichem organisatorischem Aufwand, engmaschiger Bildgebungskontrolle und den bekannten hohen Risiken wie ARIA-Ödemen und Mikroblutungen (siehe hierzu auch: Donanemab und Lecanemab: Große Hoffnungen – aber die Realität ist komplex).
Und was bedeutet das für die Praxis und die Alzheimer-Patienten?
Die aktuelle Entscheidung macht vor allem eines deutlich: Noch existiert eben keine einfache medikamentöse Therapie, die Alzheimer heilt oder den Krankheitsverlauf spürbar aufhält.
Für die Versorgungspraxis bedeutet das: Die Erwartungen an eine „infusionsbasierte Lösung“ müssen realistischer eingeordnet werden. Der klinische Alltag bleibt weiterhin geprägt von symptomorientierten Behandlungsstrategien, nichtmedikamentösen Interventionen, strukturierter Betreuung – und der Suche nach wirksamen ergänzenden Ansätzen.
Gleichzeitig rückt eine grundsätzliche Frage stärker in den Vordergrund: Weshalb sollte sich der therapeutische Blick bei neurodegenerativen Erkrankungen ausschließlich auf pharmakologische Mechanismen konzentrieren?
Ist es nicht langsam an der Zeit, neurobiologische Prozesse breiter zu betrachten – einschließlich physikalischer, neuromodulatorischer und netzwerkbasierter Therapieformen, die an der Funktion neuronaler Systeme selbst ansetzen?
Die aktuelle Debatte um Lecanemab könnte daher mehr sein als nur eine Preisfrage. Sie berührt einen tieferliegenden Aspekt der modernen Neurologie: Wie definieren wir therapeutischen Fortschritt – und auf welchen Ebenen suchen wir nach ihm?
Transkranielle Pulsstimulation (TPS): Eine nach wie vor unterschätzte Option
Parallel zur Antikörper-Debatte hat sich in den vergangenen Jahren schließlich ein völlig anderer Therapieansatz etabliert: die Transkranielle Pulsstimulation (TPS). Anders als biochemisch wirkende Antikörper setzt TPS an den physikalischen Eigenschaften von Nervenzellen an. Kurze, fokussierte Stoßwellen-Impulse regen über Mechanotransduktion neuroplastische Prozesse an und modulieren neuronale Netzwerke.
Zahlreiche klinische Studien zeigen signifikante Verbesserungen kognitiver Parameter sowie eine Verlangsamung des Krankheitsverlaufs. Gleichzeitig weist die Methode ein sehr günstiges Sicherheitsprofil auf, denn klinisch relevante Nebenwirkungen wurden bislang nicht beschrieben. Dies deckt sich auch mit den Erfahrungen vieler tausend Patienten, die in der Praxis mit der TPS behandelt werden.
Hinzu kommt: Die Behandlung erfolgt ambulant, dauert nur wenige Sitzungen und kostet im Mittel rund zwischen 2.000 und 3.000 Euro – also einen Bruchteil der jährlichen Kosten einer Antikörpertherapie mit Lecanemab. Dementsprechend übernehmen die private Krankenversicherungen (PKV) die Kosten für die TPS mittlerweile zumeist.
Warum nicht-pharmakologische Therapien (noch) nicht im Fokus stehen
Trotz dieser Datenlage ist die Transkranielle Pulsstimulation (TPS) in der öffentlichen Debatte weit weniger präsent als pharmakologische Innovationen. Ein Grund mag darin liegen, dass moderne Medizin häufig noch ausschließlich mit medikamentösen Lösungen gleichgesetzt wird – und zwar sowohl nach wie vor in Fachbereichen wie auch in der allgemeinen Öffentlichkeit.
Die „Ärztliche Interessensgemeinschaft TPS“ bewertet die aktuelle G-BA-Entscheidung als Signal dafür, dass die Euphorie um kostenintensive Antikörpertherapien zunehmend einer nüchternen wissenschaftlichen Bewertung weicht. Sie sieht die aktuelle Diskussion deshalb weniger als Rückschlag, sondern vielmehr als Anstoß, therapeutische Ansätze breiter zu denken und mit der TPS einer neuen Ära in der Alzheimer-Therapie mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
Quellen:
https://www.g-ba.de/bewertungsverfahren/nutzenbewertung/1257
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1313
https://www.aerzteblatt.de/news/g-ba-bescheinigt-alzheimerantikorper-lecanemab-keinen-zusatznutzen-preisverhandlungen-offen-71488b05-52b1-4294-94e2-c371866a52ea

