Private Krankenversicherungen erstatten vermehrt TPS-Behandlungen

Die Transkranielle Pulsstimulation (TPS) etabliert sich zunehmend als gut begründete, additive Behandlungsmethode bei Alzheimer-Demenz. Dank expandierender Studienlage und intensiver Forschung wird dieses nicht-invasive Hirnstimulations-Verfahren, das mit niedrigenergetischen Stoßwellen arbeitet und zudem ambulant durchgeführt werden kann, in Fachkreisen der Neurologie und Psychiatrie als sichere und effektive Zusatzbehandlung diskutiert. Nachdem bereits viele tausend Patienten von der TPS profitieren konnten und die valide Datenlage zunimmt, wandelt sich auch das Bild der Kostenübernahme durch die Kassen.

Steigende Belastung der Krankenkassen durch chronische Erkrankungen und demografischen Wandel

Die Krankenkassen in Deutschland stehen vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, vor allem durch den demografischen Wandel und die steigenden Gesundheitsausgaben für ältere Menschen, die mehr Pflege und Behandlung benötigen. Die Einnahmenbasis der Kassen wächst langsamer als die Ausgaben, sodass für 2025 eine Finanzierungslücke von bis zu 27,3 Milliarden Euro erwartet wird, was die Zusatzbeiträge weiter erhöhen könnte.

Auch die privaten Krankenversicherungen (PKVs) stehen vor diesen Herausforderungen. Hauptursachen sind die allgemein gestiegenen Gesundheitskosten, wie teurere Medikamente sowie die steigende Lebenserwartung, die höhere Gesundheitsausgaben im Alter verursacht. Anders als bei den gesetzlichen Kassen entstehen in der PKV zudem Rücklagen für das Alter, die wegen der anhaltend niedrigen Zinsen weniger Erträge abwerfen.

Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen in Deutschland haben daher das Potenzial von Präventionsangeboten für die langfristige Reduzierung der Krankheitskosten erkannt und setzen verstärkt darauf. Doch während Kostenübernahmen für innovative Therapien durch die gesetzlichen Krankenkassen erst durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und vielerlei Gremien festgelegt werden, was in der Regel sehr viel Zeit und Bürokratie-Aufwand in Anspruch nimmt, können die privaten Krankenkassen selbständiger und in kürzerer Zeit entscheiden. Dies schlägt sich mittlerweile auch in den Kostenübernahmen für die Transkranielle Pulsstimulation (TPS) nieder.

Transkranielle Pulsstimulation (TPS) wird von immer mehr privaten Krankenkassen übernommen

„Während die gesetzlichen Kassen nur die in den Leistungskatalogen festgelegten notwendigen medizinischen Leistungen übernehmen, orientieren sich die PKVs vermehrt und pro-aktiv an den medizinischen Möglichkeiten, die die moderne Medizin bereitstellt,“ so ein Vertreter einer der größten privaten Krankenkassen in Deutschland: „Wenn wir sehen, dass eine Therapie vielen Patienten hilft und die Forschung entsprechende Daten zeigt, ist es sinnvoller, solche Kosten sozusagen präventiv zu übernehmen als später hohe Kosten im fortgeschrittenen Krankheitsverlauf etwa einer Alzheimer-Erkrankung tragen zu müssen. Hier findet derzeit ein Umdenken im Bereich der PKVs statt.“

Noch sind die Kostenübernahmen der TPS-Behandlungen durch private Krankenkassen nicht generalisiert: Die Kostenerstattung hängt stets von den individuellen Verträgen der Patienten mit der jeweiligen PKV ab.

Welche privaten Krankenkassen im Einzelnen die Kosten für die Transkranielle Pulsstimulation (TPS) bereits übernehmen, werden wir demnächst publizieren.